Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [7], die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken.
Die Verfassungsrichter entschieden: “In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses).
Gibt es doch noch Gerechtigkeit in diesem Land? Schade aber das die Politiker für ihr Gewissen nun immer mehr das Gericht benötigen.
Traurig auch wenn wir glücklich sein sollten das es das Gericht gibt.




